Zum Wiedereintritt (Reversion) in die römisch-katholische Kirche wenden Sie sich an einen Priester Ihres Vertrauens und legen folgende Dokumente in der Pfarrkanzlei vor:
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Taufschein
- Nachweis über den Kirchenaustritt
- Angaben über den Familienstand
- bei religionsunmündigen Personen (vor Vollendung des 14. Lebensjahres): schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten
Anschließend wird ein Termin vereinbart, bei dem Sie den Wiedereintritt unterschreiben.